Europa-GmbH: Einheitliche Rechtsform für KMU auf der Zielgeraden?
Wer als deutscher Mittelständler im EU-Ausland Geschäfte machen will, kann eine dortige Tochtergesellschaft kaum als GmbH gründen. Potentielle Kunden misstrauen ausländischen Rechtsformen, es besteht Angst vor „Briefkastenfirmen“. Daher wählen die Unternehmer normalerweise eine ortsübliche Rechtsform (wie beispielsweise die S.à r.l. in Frankreich oder die Sp. z o.o. in Polen). Dadurch entstehen nicht unerhebliche Kosten für Rechtsberatung, da Detailkenntnisse über ausländische Rechtsformen selten vorhanden sind. …
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